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   BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81   

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BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81 (https://dejure.org/1981,4708)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1981 - 1 B 152.81 (https://dejure.org/1981,4708)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 1 B 152.81 (https://dejure.org/1981,4708)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Ausweisung eines Ausländers mit spezialpräventiven Erwägungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1982, 6
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81
    Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat, ist ein Aufenthalt folglich nicht "ordnungsmäßig", wenn Angehörige der EG-Staaten die von ihnen einzuholende besondere Aufenthaltserlaubnis (vgl. § 3 AufenthG/EWG) nicht besitzen (Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63 = DÖV 1979, 828).
  • BVerwG, 15.07.1980 - I C 40.74

    Abschiebung eines Ausländers - Ausweisung mangels Vorliegens einer

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81
    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, daß landesrechtliche Meldevorschriften - auf solche hat das Berufungsgericht auf Seite 14 des angefochtenen Urteils abgestellt - Vorschriften des Aufenthaltsrechts im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG sind (Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 40.74 -).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Fehlt es an einer solchen, so kommt dem Schutzgebot aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 48, 299 [304]; 60, 126 [129 f.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - Beschluß vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Unabhängig hiervon bezweckt Art. 6GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts die Gewährleistung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft, und dieser Schutzzweck trifft nicht mehr zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend getrennt leben (BVerwG, B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6, und v. 25.06.1984, InfAuslR 1984, 267).

    Die vorgenannte Rechtsprechung mag überholt sein, soweit der bleibeberechtigte Ehegatte EG-Angehöriger ist (BVerwG, U, v. 21.05.1985, NJW 1985, 2099, 2100 = EZAR 106 Nr. 3, unter Hinweis auf die Bindungswirkung von EuGH, U. v. 13.02.1985, NJW 1985, 2087, 2088 = EZAR 811 Nr. 5), sowie möglicherweise auch dann, wenn er - argumentum a maiore ad minus - Deutscher ist; sie gilt aber nach wie vor für rein ausländische Ehen, die regelmäßig nicht denselben weitreichenden Schutz wie deutsch-ausländische Ehen genießen (vgl. BVerwG, U. v. 26.03.1982, BVerwGE 65, 188, 193 = EZAR 105 Nr. 3, und B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

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  • OVG Niedersachsen, 09.01.2006 - 9 ME 372/05

    Anspruch eines marokkanischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner

    Fehlt es an einer solchen, so kommt dem Schutzgebot aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwG, Beschluss vom 6.4.1981 - 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6 ).
  • BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84

    Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts

    Der erwähnte Schutzzweck trifft deswegen nicht zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend nicht (mehr) in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben, ohne daß dies zur Voraussetzung hätte, daß die Ehe als eine sogenannte "Scheinehe" (vgl. dazu BVerwGE 65, 174) geschlossen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1983 - 2 BvR 476/83 - vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301; Senatsbeschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 10. August 1982 - BVerwG 1 B 77.82 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

    Erforderlich ist ein ununterbrochener ordnungsgemäßer Aufenthalt von mehr als fünf bzw. zehn Jahren im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt: z.B. BVerwG, Beschl. v. 2.12.1981, InfAuslR 1982, 6; BVerwG, Urt. v. 18.8.1981, BVerwGE 64, 13, 17; BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, EZAR 124 Nr. 6 u. Beschl. v. 16.10.1989, EZAR 124 Nr. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1987 - 13 S 597/87 - EZAR 124 Nr. 7).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 1 B 5.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährleistung der ehelichen

    Der erwähnte aufenthaltsrechtliche Schutzzweck trifft deswegen nicht zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend nicht mehr in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267).
  • BVerwG, 30.09.1991 - 1 B 121.91

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof die für den besonderen Ausweisungsschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV vorausgesetzte Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts abweichend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt (Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 51.77 - vom 20. Juni 1979 - BVerwG 1 B 21.77 -), nach der die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des genannten Vertrages mehr als die kraft Gesetzes oder aufgrund einer Aufenthaltsgenehmigung begründete bloße Rechtmäßigkeit der Anwesenheit des Ausländers voraussetzt (vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 152.81 - InfAuslR 1982, 6) und darin, soweit wie hier ein über das Europäische Gemeinschaftsrecht hinausgehender Ausweisungsschutz in Frage steht, kein Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht liegt (vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Auflage, Rdnrn. 635, 1073).
  • VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
    Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei allerdings hervorgehoben, daß Art. 6 Abs. 1 GG auch nach Trennung der Ehegatten grundsätzlich Schutzwirkung entfaltet, dieser Vorschrift jedoch im Rahmen der Ermessenserwägungen dann ein erheblich vermindertes Gewicht beigemessen werden darf (vgl. Senat, B. v. 09.05.1986 - 7 TH 2006/86 -, ferner BVerwG, B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6, 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1996 - 10 B 12981/96

    Ausweisung; Illegaler Rauschgifthandel; Betäubungsmittelgesetz; Jugendstrafe;

    Daran fehlt es hier jedoch selbst dann, wenn der Antragsteller sich während der rund zweieinhalb Jahre seines Untertauchens in der Bundesrepublik aufgehalten haben sollte, denn auch die Verletzung von Meldevorschriften stellt einen Verstoß gegen Vorschriften, die den Aufenthalt regeln, dar und steht so einem "ordnungsgemäßen Aufenthalt" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02. Dezember 1981 - 1 B 152.81 -, InfAuslR 1982, S. 6).
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